Meldestelle Hinweisgeberschutz:

Interne Hinweisgeberstelle

LR hat vor dem Hintergrund des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) die Möglichkeit geschaffen, wahrgenommene und LR betreffende Missstände der internen Meldestelle LR zu melden. 

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung oder Offenlegung von Missständen benachteiligt wurden.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient dazu, diese Benachteiligungen auszuschließen und Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern Rechtssicherheit zu geben. Bei Ihrer Meldung müssten Sie zumindest einen Grund zur Annahme haben, dass Ihre Information in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt. Zu dem sachlichen Anwendungsbereich gehören insbesondere Informationen über Straftaten, bestimmte Ordnungswidrigkeiten und Verstöße gegen bestimmte EU-Rechtsakte. Einzelheiten können § 2 HinSchG entnommen werden.

Sie können sich vertraulich über folgende Wege an die interne Meldestelle wenden:

Zuständige Meldestelle: 

Kanzlei Dr. Koops & Partner mbB
Dr. Christian Ruhe
Marschstr. 7
49377 Vechta
Telefon: 04441 / 92720 (Kanzlei)
E-Mail: ombudsmann@koops-partner.de

Ihr Hinweis wird zunächst ausschließlich von Dr. Koops & Partner behandelt. Eine anonyme Meldung kann über die erwähnte postalische Hinweismöglichkeit erfolgen.